Wichtige Gesetzesänderungen für Existenzgründer in 2012

Veröffentlicht in Heftarchiv - Heft 01/2012

Monika Heike Schmalstieg, Präsidentin des VDT e.V., im Gespräch mit Axel Salloch, gepr. Vermögensberater (BWA)

Axel Salloch u. Monika Heike SchmalstiegMonika Heike Schmalstieg (MHS): „Herr Salloch, welche gesetzlichen Änderungen gibt es im Jahr 2012 für Existenzgründer?“

Axel Salloch (AS): „Es ändert sich einiges beim Gründungszuschuss. Aus dem Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss wird eine Ermessensentscheidung des Beraters der jeweiligen Bundesagentur für Arbeit (BA). Das bedeutet, dass aus der Muss- eine Kann-Leistung geworden ist. Die BA kann also die Leistungen gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Voraussetzung für die Auszahlung des Gründungszuschusses ist neuerdings ein Restanspruch auf ALG I von 150 Tagen. Bisher waren es 90 Tage. Das heißt, dass man schneller in die Selbstständigkeit starten muss. Das zustehende Geld wird nun eher umverteilt als zusätzlich gewährt. Auch der Förderzeitraum wurde von neun auf sechs Monate verkürzt. Eine Verlängerung um neun Monate (vorher sechs) ist möglich.

In den ersten sechs Monaten wird im Fall einer Bewilligung der Gründungszuschuss in Höhe des ALG I zuzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 300 € gezahlt. Im Fall einer Verlängerung wird für die weiteren neun Monate lediglich die Sozialversicherungspauschale (300 €) gewährt.“

MHS: „Somit gilt, sich ab sofort besonders gut auf das Gespräch mit dem Berater der BA vorzubereiten, um den Zuschuss bewilligt zu bekommen?“

AS: „Ja, eine gute Vorbereitung, ein erfolgsversprechendes Gründungskonzept, frühzeitige Beratungsgespräche und Erledigung aller Formalitäten sind ab jetzt besonders wichtig! Zum Nachweis der Tragfähigkeit des Vorhabens ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Dazu zählen Industrie- und Handelskammern, Steuerberater oder Berufsverbände. Wichtig ist auch, sich im Zuge der neuen Selbstständigkeit professionell über private Absicherung und die persönliche Finanzplanung zu informieren.“

MHS: „Können sich unsere Leser an Sie wenden, wenn hierzu Beratungsbedarf besteht?“

AS: „Gerne, denn gerade bei einer beruflichen Veränderung ist die gesamte Lebensplanung berührt und spezielle Aspekte wie Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, Darlehensmodelle oder private Kranken- und Altersvorsorge bekommen einen neuen Stellenwert.“

MHS: „Danke für die wichtigen Informationen und das Gespräch!“

Axel Salloch
gepr. Vermögensberater (BWA)
Telefon 05130/58929
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www.dvag.de/Axel.Salloch